In der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist in Artikel 17 Absatz 15 festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.2025 keine finanziellen Anreize mehr für die Installation von eigenständigen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln zur Verfügung stellen dürfen. Infolgedessen müssen auch Länder und Kommunen eine Förderung fossil betriebener Heizkessel einstellen. Das bedeutet, dass der LandesSportBund Niedersachsen im Rahmen der Förderung des Sportstättenbaus ab dem Förderjahr 2026 keine fossil betriebenen Heizkessel mehr fördern kann.
Hybride Heizungsanlagen sind nur noch förderfähig, wenn mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Als förderfähige Ausgaben kann dann allerdings nur der Teil der Heizungsanlage anerkannt werden, der die Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt.
Anlagen, die z.B. mit Biomasse oder Biogas betrieben werden, können weiter gefördert werden.
Vereine, die einen Antrag auf Förderung einer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlage nach dem 31.12.2024 für das Förderjahr 2026 eingereicht haben und damit gemäß der Förderrichtlinien auch ohne Bewilligung ihre Baumaßnahme starten könnten, werden darüber informiert, dass eine Förderung leider nicht mehr möglich ist.
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.