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Die Sportjugend (SJ) Niedersachsen und der KreisSportBund (KSB) Cuxhaven gewähren einen Zuschuss für die Durchführung von Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen. Mitgliedsvereine können die Zuschüsse für ihre Jugendlichen bis zum 31. März 2022 beantragen.

Die Haushaltsmittel werden durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen auf der Grundlage einer Richtlinie zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Sportjugend (SJ) Niedersachsen und der KreisSportBund (KSB) Cuxhaven gewähren einen Zuschuss für die Durchführung von Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen. Mitgliedsvereine können die Zuschüsse für ihre Jugendlichen bis zum 31. März 2022 beantragen.

Die Haushaltsmittel werden durch die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen auf der Grundlage einer Richtlinie zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie kann ein Zuschuss beantragt werden?

  1. Antragsformular herunterladen und ausfüllen.
  2. Dokument fristgerecht bis zum 31.03.2022 bei der SJ Cuxhaven über den KSB Cuxhaven einreichen.
  3. Antrag ist bevorzugt zu senden per Email an info@ksb-cuxhaven.de. Alternativ ist natürlich auch per Post möglich.


Die Richtlinie des Landessportbundes Niedersachsen zu den Fördermöglichkeiten können Sie hier herunterladen.

 Zum Download:

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