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14 Mitgliedsvereine des KSB Cuxhaven haben bis Ende August 2022 einen Antrag für den Bereich Sportstättenbau eingereicht. Die beantragte Fördersumme beträgt 177.000 Euro. Der KSB unterstützt die Vereine. Eine Entscheidung über die Bewilligung erfolgt im ersten Viertel 2023.

Im Landkreis Cuxhaven sind einige Sportstätten bereits in die Jahre gekommen. Eine Sanierung, Modernisierung, Erweiterung oder Um- bzw. Neubauten sind daher oftmals erforderlich. Bei dieser Herausforderung werden die Mitgliedsvereine des KSB Cuxhaven durch die übergeordnete Sportorganisation, den LSB Niedersachsen e. V. finanziell unterstützt.

Der LSB fördert aus Überzeugung alle baulichen Anlagen, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen. Die Förderrichtlinien sehen vor, dass sich die förderfähigen Ausgaben aus rund 30 Prozent, höchstens jedoch 100.000 Euro, belaufen. Die Vereine selbst müssen zudem einen Eigenanteil von 10 Prozent einbringen. Allerdings lief es im zurückliegenden Jahr bereits anders. Hintergrund: Die beantragte Fördersumme belief sich 2022 auf 396.200 Euro. Der Förderbedarf war damit höher als das zugesprochene Kontigent des KSB durch den LSB Niedersachsen. Somit entstand ein Fehlbedarf in Höhe von 50.600 Euro, wodurch die prozentuale Bezuschussung bei den 34 Anträgen entsprechend gekürzt werden musste. In dem Jahr sind noch die VW-Strafgelder in den Sportstättenbau der niedersächsischen Sportvereine geflossen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. 

Im Rahmen des Antragsverfahren ist bei einem Antrag über einer Fördersumme von 25.000 Euro ein persönliches Beratungsgespräch vorgesehen. In den vergangenen Monaten wurden vom Duo Stefanie Klüver, Leitung der KSB-Geschäftsstelle, und Elke Bonczyk, Mitarbeiterin der Verwaltung beim KSB, diverse Beratungsgespräche mit Mitgliedsvereinen geführt. „Hierbei stellten wir fest, dass viele Vereine aktuell großen Respekt vor (größeren) baulichen Maßnahmen haben, da die Baukosten aufgrund der weltpolitischen Lage nicht langfristig kalkulierbar sind und keine richtige Planungssicherheit herrscht“, resümierte die Geschäftsstellenleitung.

Sportplatz mit Weitsprunganlage. Quelle: Bild von Hans auf Pixabay
Eindruck eine zurückliegenden Baumaßnahme: Umbau einer Sporthalle. Quelle: TSG Nordholz

14 Förderanträge – Bewilligung 2023

Bis zum Fristende am 31. August sind dann insgesamt dennoch 14 Förderanträge von Mitgliedsvereinen aus dem Landkreis Cuxhaven über das neue Onlineverfahren des LSB Niedersachsen eingegangen.

Beispiele für vorgesehene Baumaßnahmen sind z. B. die Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED, Sanierung von Heizungsanlagen sowie Renovierung von Duschanlagen.

Eine Bewilligung der Anträge erfolgt im 1. Quartal 2023. Ein wichtiger Hinweis für die Vereine: Der Beginn der Baumaßnahme darf keinesfalls vor dem Bewilligungsbescheid erfolgen, sonst kann eine Förderung nicht gewährt werden. „Wir hoffen darauf, dass wir die beantragten Fördergelder der Vereine gemäß ihren Anträgen bewilligen können. Denn in den meisten Fällen sind geplanten Baumaßnahmen zwingend erforderlich, um die Aufrechterhaltung des Breitensports/die Ausübung des Sportangebotes im Allgemeinen zu ermöglichen“, so Stefanie Klüver Leiterin der KSB-Geschäftsstelle.

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