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Bild: Pixabay
Die Sporthilfe Niedersachsen möchte auch in diesem Jahr Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtstage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 60,- € machen.

Dies gilt auch, wenn die Sportverletzten für die Zeit der Feiertage aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss fortgesetzt wird.
Nachdem ein Verein oder auch Sie selber ein Geschenk gekauft und überreicht haben, muss zur Erstattung der Original-Rechnungsbeleg an die Sporthilfe Niedersachsen mit folgenden Angaben geschickt werden:
 
Name der Verletzten bzw. des Verletzten, Verein, Sportart, Krankenhaus
 
Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des einreichenden Vereines, Sportbundes oder Landesfachverbandes überwiesen.
 

Bitte rufen Sie bei Fragen hierzu  Sabine Tönnies von der Sporthilfe Niedersachsen an.

 
Sabine Tönnies
Sporthilfe Niedersachsen
Sachbearbeitung
0511 1268-140
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